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Förderschwerpunkt Hören

Alle Klassenräume sind nach hörgeschädigtenpädagogischen Grundsätzen ausgestattet:

  • Teppichboden, damit weniger Geräusche entstehen und der Schall geschluckt wird
  • ausreichende Beleuchtung, damit das Absehen der Sprache vom Mund und das Sehen der Gebärden gut möglich ist
  • Tische sind halbkreisförmig angeordnet, so dass sich alle Schüler sehen können.
  • Versorgung einzelner Klassen mit FM-Anlagen
  • Nicht mehr als 13 Schüler
  • Deckenisolierung

Der Unterricht wird insgesamt nach folgenden Kriterien gestaltet:

  • viel Anschaulichkeit
  • häufige Absicherung des Verständnisses der Inhalte
  • Kommunikationsunterstützung (PMS, LBG, LuG und bei Bedarf in DGS)
  • Hörtaktik
  • Rituale
  • Individualisiert durch Förderpläne
  • Sehr Personenbezogen (wenig Lehrerwechsel)
Es wird nach den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule unterrichtet. Wenn die Schüler weitere Förderschwerpunkte (z. B. im Bereich Lernen) haben, werden diese Lehrpläne hinzugezogen.

Hörgeschädigtenkunde ist Unterrichtsfach. Für die gehörlosen Schüler kommt eine gehörlose Mitarbeiterin des Gehörlosenverbandes SH. Für gehörlose Schüler gibt es ein DGS-Curriculum.

Jeder Schüler wird individuell betrachtet und nach seinen Bedürfnissen in einer passenden Klasse beschult. So werden auch einige gehörlose Schüler in Schwerhörigenklassen unterrichtet oder umgekehrt.

Die Grundschule hat 7 Klassen, die Sekundarstufe (SekI) 11 Klassen.


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